Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Förderung namens BEG EM ins Leben gerufen, die Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt. Durch diese Förderung können Antragsteller nun von mehreren Vorteilen profitieren, wenn sie beispielsweise eine alte Beleuchtungsanlage in einem Nichtwohngebäude austauschen. Mit der BEG EM können Investitionskosten reduziert und Kunden können sofort von einer verbesserten Beleuchtung profitieren, während langfristig Energiekosten gesenkt werden.

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Wohnungseigentümergemeinschaften, sonstige juristische Personen, Privatpersonen und freiberuflich Tätige.

Der Förderzeitraum läuft bis zum 31.12.2030 und der Fördersatz beträgt ab dem 15.08.2022 15% für Einzelmaßnahmen und 50% für die Baubegleitung. Es ist zu beachten, dass das Förderprogramm nicht dem EU-Beihilferecht unterliegt.

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Das Bestandsgebäude muss mindestens 5 Jahre alt sein.
  • Das Gebäude muss beheizt und/oder gekühlt werden. Nicht förderfähig sind beispielsweise reine Kühlhäuser, unbeheizte Lagerhallen oder unbeheizte Parkhäuser.
  • Ein Effizienzexperte muss in das Projekt eingebunden werden.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro (netto) betragen.
  • Die Systemlichtausbeute muss bei LED-Lichtbandleuchten mindestens 140 Lumen (je Watt) und bei allen anderen Beleuchtungssystemen mindestens 120 Lumen (je Watt) betragen.
  • Der Lichtstromerhalt bei LED-Leuchten muss mindestens L80 bei 50.000 Betriebsstunden betragen.

Die Antragstellung für die Förderung ist wie folgt geregelt:

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Pächter oder Mieter des betreffenden Gebäudes sowie deren Vertragspartner.
  • Vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags muss ein Energieeffizienzexperte hinzugezogen werden.
  • Der Bewilligungszeitraum nach dem Zuwendungsbescheid beträgt 24 Monate und kann maximal um weitere 24 Monate verlängert werden.
  • Der Energieeffizienzexperte muss unabhängig beauftragt werden.
  • Planungs- und Beratungsleistungen können vor Antragstellung erbracht werden.

Wir stehen Ihnen gerne zur Seite:

  • Beratung zu Ihrem Projekt

  • Analyse Ihres Gebäudes auf Sanierungspotenzial

  • Empfehlung eines geeigneten Energieeffizienzexperten

  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens

  • Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für eine effiziente Beleuchtung

Die Förderung zusammengefasst in einer PDF zum Download: