Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine Förderung namens BEG EM ins Leben gerufen, die Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden unterstützt. Durch diese Förderung können Antragsteller nun von mehreren Vorteilen profitieren, wenn sie beispielsweise eine alte Beleuchtungsanlage in einem Nichtwohngebäude austauschen. Mit der BEG EM können Investitionskosten reduziert und Kunden können sofort von einer verbesserten Beleuchtung profitieren, während langfristig Energiekosten gesenkt werden.
Die Förderung richtet sich an Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, gemeinnützige Organisationen, Kirchen, Wohnungseigentümergemeinschaften, sonstige juristische Personen, Privatpersonen und freiberuflich Tätige.
Der Förderzeitraum läuft bis zum 31.12.2030 und der Fördersatz beträgt ab dem 15.08.2022 15% für Einzelmaßnahmen und 50% für die Baubegleitung. Es ist zu beachten, dass das Förderprogramm nicht dem EU-Beihilferecht unterliegt.
Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Antragstellung für die Förderung ist wie folgt geregelt:
Wir stehen Ihnen gerne zur Seite:
Die Förderung zusammengefasst in einer PDF zum Download: